Hoheitliche Vermessungen


Bauherren müssen zahlreiche Gesetze, Verordnungen und Regelungen beachten. Das Team der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin Claudia Zimmermann kennt die einschlägigen Vorschriften sowie anstehende Veränderungen. Wir helfen unseren Kunden, ihre Pläne im Rahmen dieser Vorschriften zu verwirklichen. Unsere Arbeit unterstützt Sie beim geordneten, regelkonformen Bauen. Darüber hinaus dokumentieren und sichern wir Ihr immobiles Eigentum.


Hausbau – Einfamilienhaus


Gemäß Berliner Bauordnung sind für die Errichtung eines Gebäudes in der Bundeshauptstadt drei bis vier öffentlich-rechtliche Vermessungen erforderlich. Diese hoheitlichen Aufgaben übernehmen Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure als beliehene Unternehmer des Staates. Sie wirken sinnbildlich als unparteiische „Notare des Grund und Bodens“. Auch das Vermessungsbüro Zimmermann führt derartige bauvorbereitende und baubegleitende Vermessungsarbeiten aus. Dazu zählen die Erstellung der Bauvorlage „amtlicher Lageplan“, Bauabsteckungen, Lage- und Höhenbescheinigungen sowie die Gebäudevermessung für das Liegenschaftskataster. Abgerechnet werden öffentlich-rechtliche Vermessungsleistungen nach der Vergütungsverordnung der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, welche zugleich als Aufsichtsbehörde fungiert.


Hausbau – Vermessung Wohn- und Gewerbeimmobilien


Über die für Einfamilienhäuser erforderlichen begleitenden öffentlich-rechtlichen Vermessungsleistungen hinaus bieten wir Giebelaufmaße, geodätische Beweissicherungen und Setzungsmessungen für Beweissicherungen. Weiterhin nehmen wir geschossweise Achsabsteckungen vor und bringen Meterrisse im Rohbau an. Zum Bau von Vorhangfassaden liefert das Vermessungsbüro Zimmermann die Fassadenaufmaße des Rohbaus, kontrolliert deren Lage und Höhe und bescheinigt sie. Vor allem in der Berliner Innenstadt hat der Dachgeschossausbau enorm zugenommen. Speziell dafür vermessen wir Dachaufbauten und -konstruktionen.

Kommentar des Berufsverbands BDVI – Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e. V. (Landesgruppe Berlin) zum Berliner Bauordnungs- und Planungsrecht:
https://www.bdvi-berlin.de/infos/bauordnungs-und-planungsrecht


Gebäudevermessung


Grundsätzlich sind alle neu errichteten Gebäude und baulichen Veränderungen des Gebäudegrundrisses für die Fortführung des Liegenschaftskatasters vermessen zu lassen. Die Verpflichtung zur Gebäudevermessung haben Grundstücks-, Gebäudeeigentümer oder Erbbauberechtigte des Grundstücks, auf dem das Gebäude errichtet wurde. Die Gebäudevermessungspflicht unterliegt nicht der Verjährung und geht bei Eigentumswechsel auf den neuen Eigentümer über. Sie entsteht, wenn das Gebäude oder die bauliche Veränderung so weit fertiggestellt ist, dass sich der Gebäudegrundriss in Bezug auf die Darstellung in der Flurkarte (1:1000) nicht mehr wesentlich ändert (das heißt, wenn das Gebäude als Rohbau in seinen wesentlichen Strukturen fertiggestellt worden ist). Ab diesem Zeitpunkt und spätestens nach Fertigstellung des Gebäudes ist sie in Auftrag zu geben. Gebäudevermessungen werden durch Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) durchgeführt und von diesen spätestens sechs Monate nach Auftragserteilung beim Vermessungsamt zur Fortführung des Liegenschaftskatasters eingereicht.
Quelle: Service-Portal Berlin


Grenzvermessung, Grundstücksteilung, Baulast


Möchte jemand ein großes Grundstück teilen, geht das nur, wenn im Kataster mehrere Flurstücke nachgewiesen werden, was äußerst selten vorkommt. Hier übernehmen wir die vermessungstechnische Betreuung und schaffen mehrere Flurstücke. Dabei sind wir verpflichtet, bauordnungsrechtliche Vorschriften zu beachten, wie Abstandsflächen einzuhalten oder das Verbot zu befolgen, für bebaute Grundstücke ein sogenanntes „gefangenes Grundstück“ ohne öffentliche Erschließung zu schaffen.

Die Grenzherstellung wird zum Beispiel dann erforderlich, wenn ein neuer Zaun aufgestellt werden soll. Bauherren möchten wissen, ob der bisherige Zaun tatsächlich auf der rechtlichen Grundstücksgrenze stand oder vielleicht vor 50 Jahren nur nach mündlicher Absprache mit den Nachbarn errichtet wurde. Mit einer Grenzuntersuchung schafft das Vermessungsbüro Zimmermann hier Rechtssicherheit. Eine sogenannte Grenzanzeige als Ergebnis besagt, dass alle im Kataster nachgewiesenen Grenzzeichen noch vorhanden sind. Ist das nicht der Fall, nehmen wir eine Grenzherstellung vor. Nach einer Vermessung setzen wir neue Grenzzeichen und weisen diese in einem geregelten Verfahren im Kataster nach.

Baulasten sind im Grundbuch eingetragene öffentlich-rechtliche Verpflichtungen eines Eigentümers zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen von bestimmten Dingen. Wir unterstützen Sie bei der Begründung von Baulasten vom Entwurf bis zum Antrag und bei der Verpflichtungserklärung.

Kaum eine Regel ohne Ausnahme: Das Vermessungsbüro Zimmermann unterstützt Kunden auch bei Befreiungs- oder Abweichungsanträgen sowie bei der Beantragung von Ausnahmen.


Bebauungsplan


Für Bebauungspläne bieten wir an, die Grundlagen zu vermessen und einen Bestandsplan zu erstellen. Wenn ein Stadtplanungsbüro einen Bebauungsplan mit seinen bauplanungsrechtlichen Inhalten aufgestellt hat, tragen wir diese wieder in den Bestandsplan ein.


Beratung


Um zu beurteilen, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Bauvorhaben oder eine Teilung realisierbar ist, liefern wir Ihnen Informationen und Grundlagen zum Grundstück und helfen, planerische Hindernisse zu beseitigen. Zusätzlich steht Ihnen das Vermessungsbüro Zimmermann für die Einhaltung von Vorschriften beratend zur Seite.